Seit 2020 gibt es für die Abfallentsorgung im Neckar-Odenwald-Kreis eine Grundgebühr pro Haushalt und eine von der Größe des Restmüllgefäßes abhängige Leistungsgebühr.
Basis ist die Grundgebühr – diese hat jeder Haushalt zu entrichten, auch Teilnehmer einer Müllgemeinschaft oder verschiedene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Mit der Grundgebühr sollen abfallwirtschaftliche (Fix-) Kosten abgebildet werden (ähnlich den Bereitstellungskosten beim Gas- oder Stromanbieter). Hierzu zählen z. B. verschiedene abfallwirtschaftlichen Kosten wie die Grüngut- und Bioabfallverwertung, die Altholzentsorgung und die Problemstoffsammlung, aber auch allgemeine Kosten, wie z. B. Personalkosten, Abschreibungen und Gemeinkosten.
Die Leistungsgebühr orientiert sich an der Größe der Restmülltonne und beinhaltet verschiedene Entsorgungsleistungen wie die Restmüllsammlung und -entsorgung und die Sperrmüllentsorgung.
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Tonnengrößen und Jahresgebühren
laut Abfallwirtschaftssatzung des NOK ab 01.01.2025.
Grundgebühr pro Haushalt: 97,50 €
Grundgebühr Ferienhaus/Ferienwohnung: 48,75 €
Tonnengröße |
Kosten |
|
Restmüll |
60 l |
116,24 €/Jahr |
Restmüll |
80 l |
154,99 €/Jahr |
Restmüll |
120 l |
232,49 €/Jahr |
Restmüll |
240 l |
464,98 €/Jahr |
Restmüll |
1,1 cbm |
2.131,15 €/Jahr |
Restmüll |
3,0 cbm |
5.812,23 €/Jahr |
Restmüll |
5,0 cbm |
9.687,05 €/Jahr |
Diese Tonnen stehen sowohl Privathaushalten als auch Gewerbebetrieben zur Auswahl.
Weitere Informationen:
- Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, sich einen Abfallbehälter stellen zu lassen.
- Bestellen von Mülltonnen
- Preisliste-Haushalte ab 01.01.2023
- Spielregeln für die Müllabfuhr - So klappt die Abfuhr.