Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektro-Großgeräte können Sie zweimal pro Jahr zur Abholung bei Ihnen zu Hause online anmelden oder über die Abfall-App. Zu welcher Kategorie Ihr Abfall zählt, erfahren Sie am besten über das Abfall-ABC.
Was muss ich bei der Bereitstellung beachten?
- Bei Abholung dürfen spitze Einzelteile max. 1,50 m lang und 1,5 m breit sein und ein Gewicht von max. 50 kg haben.
- Für die Abholung auf Bestellung müssen herausstehende Nägel und Schrauben aus Gründen des Arbeits-Schutzes flachgeklopft oder entfernt werden
- Die gemeldeten Abfälle sind bis spätestens 6 Uhr am Abfuhrtag dort bereitzustellen, wo auch die Mülltonnen für die Leerung bereitgestellt werden.
- Dies gilt auch für die Bereitstellung an einer anderen Abholadresse als der Wohn-Adresse (im Online-Bestellformular als Objekt-Adresse bezeichnet)
- Die angemeldeten Abfälle müssen auf dem Boden bereitgestellt werden (nicht auf Anhängern, Schubkarren oder Ähnlichem)
- Sollte die Abholung nicht am vereinbarten Tag erfolgen, bitte am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06281 906-0.
Was ist, wenn ich größere Mengen, als die oben genannten habe?
Mengen über 3 cbm bzw. mehr als 3 Elektro-Groß-Geräte können Sie im Entsorgungszentrum Sansenhecken anliefern.
Was zählt zu Sperrmüll?
Als Sperrmüll werden nicht verwertbare Abfälle bezeichnet, die aufgrund der Größe nicht über den Restmülleimer entsorgt werden können.
Dies sind Gegenstände kombiniert aus Holz, Kunststoff und anderen Materialien, die sich nicht trennen lassen, wie z.B. Koffer, Bügelbrett, Sofa, Sessel, Teppich, Kindesitz usw.
Was zählt zu Altholz?
Zu Altholz (Fachbegriff Holz der Klasse A1-A3) zählen hauptsächlich Möbel und andere Einrichtungsgegenstände aus Holz. Es beschränkt sich auf Holz aus dem Innenbereich.
Was zählt zu Altmetall?
Es handelt sich um Gegenstände aus dem Haushalt aus Metall oder Teile davon, soweit sie nicht als Elektro-Altgeräte oder Elektro-Groß-Geräte gelten.