{slider=Müll oder nicht Müll, das ist hier die Frage…?}
Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.
Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:
- Verschenken, Tauschen, Verkaufen über den KWiN-Verschenkmarkt
- Reparieren und Ändern mit dem Markplatz Abfallvermeidung
- Gebraucht (Ver-) kaufen über Second-Hand-Läden und Gebrauchtwaren-Kaufhäuser
- Kleinanzeigen-Seiten in lokalen Anzeigenblättern
- Einfach mal im Bekanntenkreis herumfragen
Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC.
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{slider=Was gehört zum Restmüll?}
Zum Restmüll zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung nicht verwertbare Abfälle aus privaten Haushaltungen, die […], im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern regelmäßig eingesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden.
Was gehört dazu?
- Aktenordner
- Arzneimittel, Medikamente (ohne Schachtel)
- Asche, erkaltet
- Beschichtete und lackierte Papiere, außer es handelt sich um Verpackungen
- Cassetten: Audio-/Musik-, Video-
- Christbaumkugeln
- Damenbinden, Tampons
- Dias und Diafilme
- Disketten
- Dispersionsfarben, wenn eingetrocknet und fest
- Einmalhandschuhe
- Farben, wenn eingetrocknet und fest
- Fax-Thermopapier
- Filme, Negative
- Filzstifte, Textmarker
- Frittierfett, und Frittieröl in Kleinmenge in fest verschlossener Flasche
- Glas, feuerfest
- Glühbirne
- Gummi-Artikel: Dichtungen, Hygiene-Artikel, Handschuhe
- Halogen-Birnen
- Holz-Späne und Holzwolle
- Hundestreu und -Hundekot
- Injektionsnadeln, aus privatem medizinischem Gebrauch, stichfest verpackt
- Inline-Skater, Rollschuhe
- Jutetaschen und -säcke
- Katzenstreu mit Spitt-Steinchen
- Kehricht
- Kerzenreste
- Kinderspielzeug, aus Kunststoff, klein
- Kosmetika
- Kissen, mit Füllung aus Federn oder Schaumstoff
- Kleiderbügel, aus Kunststoff
- Kleidung, kaputt, verschmutzt
- Kohlepapier
- Kondome
- Kühl-Akkus
- Lacke, wenn ausgetrocknet und fest
- Lametta
- Lappen/Lumpen
- Leder-Reste
- Luftmatratze, aufblasbare Schwimmtiere
- Medikamente, ohne Schachtel
- Negative (v. Fotografie, analog)
- Ordner, auch mit Inhalt (falls nicht unter Datenschutz fallend)
- Papier, (Pizza-) Karton, wenn verschmutzt, fettig oder gewachst
- Putzlumpen
- Putz-Schwämme, Kunststoff, Naturmaterial
- Röntgenbilder aus persönlichem Privatbesitz
- Sägespäne
- Speiseöl, Kleinmenge in fest verschlossener Flasche
- Schallplatten, beschädigt, kaputt
- Schaumstoff, Kleinteile
- Schlittschuhe
- Schnuller
- Schuhe, nicht mehr tragbar
- Sitzkissen, Schaumstoff-Füllung
- Sofakissen, Füllung aus Federn oder Schaumstoff
- Spiegel, klein
- Spritzen, leer, aus medizinischem Privat-Gebrauch, wenn mit Nadel nur stichfest verpackt
- Spülschwamm, auch aus Zellulose
- Staubsaugerbeutel
- Stoffreste
- Stofftiere, wenn kaputt und nicht reparierbar
- Tapetenreste, neu und abglöst
- Tennisbälle
- Teppichstücke, Schnittreste
- Textilien, kaputt, verschmutzt
- Thermoskanne aus Kunststoff, mit Glas-Einsatz
- Toner-Reste
- Video-Cassetten
- Wachsreste
- Wattestäbchen
- Windeln
- Wischmopp, Baumwolle oder Kunststoff
- Zahnbürste
- Zigarettenkippen und -asche
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Information zu Einzel-Teilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
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{slider=Was gehört NICHT zum Restmüll?}
NICHT zum Restmüll zählen:
- Alle gebrauchs- und reparaturfähigen Gegenstände
- Alle wieder- und weiter verwendbaren Gegenstände
- Alle weiter vermittelbaren Gegenstände
- Alle reyclingfähigen und kompostierbaren Gegenstände (aus Holz, Konserven- und Flaschenglas, Metall, Papier, Kunststoff sowie Verpackungen, Pflanzen- und Speisereste sowie Elektro-Altgeräte)
- Alle schadstoffhaltigen Abfälle
- Sperrmüll
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Information zu Einzel-Teilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
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{slider=Tonnen und Gebühren}
Für jeden Haushalt / jedes Grundstück muss gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung ein ausreichend großer Abfallbehälter […] vorhanden sein.
Die Gestellung der Restmülltonnen erfolgt haushaltsweise, mit jährlicher Gebührenberechnung entsprechend der Tonnengröße.
Als Haushalt gemäß § 23 Abs. 2 der KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung gelten in sich geschlossene Wohnungseinheiten mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische[…], auch wenn sie ganz oder teilweise von anderen Haushaltungen versorgt werden, sowie deren Bewohner.
Mehrere Haushalte in einem Ortsteil können sich zu Müllgemeinschaften zusammenschließen, hier muss keine unmittelbare Nachbarschaft mit gemeinsamer Grundstücksgrenze vorliegen.
Auch der Anschluss über Vermieter und Hausverwaltungen mit Abrechnung über die Nebenkosten ist möglich.
Zu den Tonnen & Tarifen, weitere Erläuterungen unter Kreislaufwirtschaftskonzept 2023
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{slider=Restmüllabfuhr und Bereitstellung zur Abfuhr}
Restmüll von Privathaushalten wird 3-wöchig abgefahren. Hier die Abfuhrtermine für jeden Ortsteil.
Die Restmülltonnen müssen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung § 9 Abs. 1 frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag selbst bis spätestens um 6.00 Uhr mit geschlossenem Deckel an der Grundstücksgrenze bereitgestellt sein. Für später bereitgestellte oder überfüllte Tonnen kann eine Abfuhr nicht garantiert werden. Übliche Abfuhrzeiten können sich jederzeit ändern!
Die Entleerung muss ohne Schwierigkeiten und ohne Zeitverlust möglich sein
Für gelegentliche Mehrmengen an Restmüll können bei den Gemeindeverwaltungen 50 l-Restmüllsäcke zum Stückpreis von 4,15 € erworben werden und zu den Restmülltonnen dazu gestellt werden. Ausschließlich diese offiziellen KWiN-Säcke werden bei der Restmüll-Abfuhr mitgenommen!
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{slider=Tonne nicht geleert – Was tun?}
Nicht geleerte Restmülltonnen bitte spätestens am Folgetag bei der KWiN melden, Tel. 06281 906-0, E-Mail
Falsch befüllte Restmülltonnen werden nicht geleert.
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{slider=Selbstanlieferung gegen Bezahlung}
Restmüll kann gemäß Preisliste gegen Bezahlung an den Wertstoffhof Buchen angeliefert werden oder an den Wertstoffhof in Mosbach, Luttenbachtalstraße 30, Betriebsgelände der Firma INAST in der ehemaligen Neckartal-Kaserne – Achtung, hier gelten die privatgeschäftlichen Preise von Fa. INAST, Tel. 06261 9244-0.
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