{slider=Zu schade für den Elektro-Schrott?}
Nicht alles, was unbrauchbar ist, oder nicht mehr funktioniert, ist automatisch ein Fall für die Entsorgung.
Es gibt etliche Möglichkeiten für ein Weiterleben gut erhaltener oder reparaturfähiger Teile:
- Reparieren und Ändern mit dem Markplatz Abfallvermeidung
- Gebraucht (Ver-) kaufen über Second-Hand-Läden und Gebrauchtwaren-Kaufhäuser
- Kleinanzeigen-Seiten in lokalen Anzeigenblättern
- Einfach mal im Bekanntenkreis herumfragen
Etliches lässt sich abfallvermeidend kaufen, nutzen, reparieren oder weitervermitteln – darüber informiert das KWiN-Vermeidungs-ABC
Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören weder in die Schublade, noch in die Mülltonne, und schon gar nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.
{/slider}
{slider=Was gehört zum Elektro-Schrott?}
Alles was mit einer Batterie, einem Akku, einer Solarzelle oder einem Stromkabel von höchstens 1000 Volt Wechselspannung oder 1500 Volt Gleichspannung betrieben wird ist ein Elektro-Gerät im Sinne des ElektroG
Zu den Elektro-Altgeräten zählen gemäß KWiN-Kreislaufwirtschaftssatzung, § 6 Abs. 9 Altgeräte im Sinne von § 3 Abs. 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) aus privaten Haushaltungen. Dazu gehören im Wesentlichen nach Art und Menge in Haushalten übliche Altgeräte, aber auch gewerblich genutzte Geräte, die üblicherweise in privaten Haushalten vorkommen.
Bei Kleinstgeräten wie Armbanduhren übersehen wir das sehr leicht.
Wichtig: Unreparierbar kaputte Elektro-Geräte gehören weder in die Schublade, noch in die Mülltonne, und schon gar nicht in die freie Natur entsorgt! Dafür sind sie zu wertvoll, aufgrund des Gehalts an (Edel-)Metallen aber auch zu schädlich für die Umwelt.
Dazu zählen im Wesentlichen:
Elektro-Kleingeräte wie:
- Batteriebetriebene Kleinstgeräte wie Armbanduhren, Fitness-Armbänder, Wecker, Fotoapparate, Rauchmelder, Leucht-Dioden für Schlüsselbunde, Taschen- und Stirnlampen
- Bekleidung mit Leucht-Dioden (z.B. Nikolaus-Mützen)
- Boiler
- Bügeleisen
- Computer, Tastaturen, Mäuse, Drucker
- Elektrische Zahnbürsten
- E-Gitarren u.a. elektrisch betriebene Musik-Kleingeräte
- Energiesparlampen
- Festnetz-Telefone und Telefon-Anlagen
- Föns, Trockenhauben, Lockenstäbe, Haarschneider und Rasierapparate
- Garten-Kleingeräte wie Rasenkantenschneider
- Hörgeräte und beleuchtbare Nacht-Lesebrillen
- Hunde-Halsbänder mit Beleuchtung
- Kabel mit Steckerteilen
- Kaffeemaschine, Espressomaschine
- Küchengeräte wie Brotschneidemaschinen, Küchenmaschinen, Rührgeräte, Mikrowellen und Back-/Kochautomaten, Toaster
- Ladegeräde
- LED-Lampen ("Birnen")
- Leuchten, Schreibtisch- und Nachttischlampen, Niedervolt-Seilsysteme mit Trafos, solarbetriebene Lampen für den Außenbereich
- Lichterketten von Weihnachtsbaum und sonstiger (Weihnachts-) Dekoration
- Musik-Grußkarten mit Batterie
- Mützen, sonstige Kleidung und Schuhe mit blinkenden Leucht-Elementen
- Navigations- und GPS-Geräte
- Photovoltaik-Zellen
- Smartphones, Handies, Notebooks und Laptops
- Solarbetriebene Leuchten und Camping-Geräte
- Stecker-Adapter für die Reise und Trafo-Stecker zum Aufladen
- Telefone und Telefon-Anlagen
- Tischkopierer
- Tischradios, Stereo-Anlagen, CD-Player und Kopfhörer
- Haushaltsübliche Elektro-Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Akkuschrauber und -schneidwerkzeuge…
- (Radio-) Wecker
- Elektro-Kleinwerkzeuge wie Bohrmaschinen, Schleifgeräte, Sägen, Schrauber etc.
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Information zu Einzel-Teilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
{/slider}
{slider=Was gehört NICHT zum Elektro-Schrott?}
- Metall-Teile und -werkzeuge ohne elektrischen Betrieb
- Gehäuseteile von Elektrogeräten aus Kunststoff und/oder Metall
- Auto-Teile von E-Autos
- Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, wie z.B. Benzin-Rasenmäher
- Elektrogeräte aus eindeutig gewerblicher oder landwirtschaftlicher Produktion sind von der kostenfreien Rücknahme des Landkreises ausgeschlossen.
Annahmestelle für betrieblich genutzte Altgeräte ist Fa. INAST in Mosbach, Tel. 06261 9244-0.
Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Einzelteilen gibt's auch im Online-ABC.
Noch Fragen? Die KWiN ist erreichbar unter Tel. 06281 906-0 oder E-Mail.
{/slider}
{slider=Vor der Entsorgung: Zu Ihrer Sicherheit!}
Akkus und Batterien…
…sind vor der Rückgabe zu entnehmen, sofern die Geräte dies zulassen und vor Ort getrennt zu entsorgen.
Lithium-Ionen Akkus (kurz Li-Ion) und Lithium Batterien…
…haben durch die verwendeten Rohstoffe ein erhöhtes Gefahrenpotential (Brand- und Explosionsgefahr) – auch bei der Entsorgung!
Deshalb sollten diese Akku- und Batterietypen zum Zeitpunkt der Entsorgung leer (entladen) sein. Zusätzlich sollte man bei Li-Ionen Akkus die Pole mit Klebeband abkleben, um Kurzschlüsse zu verhindern. Dies dient zum Schutz der Gerätebesitzer und des Annahmepersonals.
Wichtig für IT-Geräte – zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird empfohlen:
- Vor der Entsorgung SIM-Karten entnehmen
- Speichermedien wie SD-Karten oder CDs aus Laufwerken entnehmen
- Adressbücher, Anruferlisten, SMS- und E-Mail-Verzeichnisse löschen
- Gespeicherte Daten, Bilder Textdokumente löschen
Es wird dafür keine Haftung übernommen.
Bei Photovoltaik-Zellen…
…sollte die foto-aktive Seite abgedunkelt, und Steckerverbindungen mit Isolierband abgeklebt sein.
Anlieferungen von mehr als drei Modulen an das Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen haben auf Paletten liegend mit der fotoaktiven Seite nach unten zu erfolgen, Steckerverbindungen müssen mit Isolierband abgeklebt sein.
Ab Anlieferung von 20 Modulen ist eine Vor-Anmeldung erforderlich:
Telefon 06281 906-0, E-Mail
{/slider}
{slide=Kostenfreie Abgabe von Kleingeräten bei Elektro-Fachgeschäften}
Elektro-Kleingeräte werden in bestimmten Elektro-Fachgeschäften angenommen, diese stehen für jede Gemeinde des Neckar-Odenwald-Kreises auch im Entsorgungskalender von AWN und KWiN, gleich auf der ersten Seite rechts oben.
Diese Elektro-Fachgeschäfte sind Vertragspartner der KWiN – es werden dort Kleingeräte aus Haushalten kostenfrei zurückgenommen, unabhängig davon, ob das Gerät dort gekauft worden war!
In der Regel sind die Sammelstellen mit dem bundesweit einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet:
{/slider}
{slider=Kostenfreie Abgabe von Kleingeräten im Supermarkt}
Seit Juli 2022 wurden die Stellen zur kostenlosen Rückgabe alter Geräte nochmals deutlich erweitert. Die bereits vorhandenen Rücknahmepflichten werden seitens der Bundesregierung auf viele Discount-Märkte, Supermärkte und Drogeriemarktfilialen ausgedehnt.
Voraussetzung:
- Die Ladenfläche muss größer als 800 Quadratmeter sein
- Elektrogeräte müssen mehrmals im Jahr angeboten werden. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von LED- und Energiesparleuchten aus.
Das trifft auf die meisten der bekannten Supermarktfilialen des Lebensmittel-Einzelhandels zu, in denen mehrmals im Jahr Verkaufs-Aktionen von Elektrogeräten stattfinden, und auf Baumärkte.
Konditionen:
- Kostenfreie Rücknahme von Kleingeräten von max. 25 cm Kantenlänge
- Bis zu 3 Stück pro Geräte-Art können zurückgegeben werden, z.B. 3 elektrische Zahnbürsten + 3 Energiesparleuchten.
- Die Geräte müssen nicht im betreffenden Geschäft gekauft worden sein!
- Es muss kein Kassenzettel vorgezeigt werden.
- Geräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 cm können nur dann in Discountern und Supermärkten des Lebensmittel-Einzelhandels abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel bei einer Aktion.
Alle Sammelstellen müssen mit dem bundesweit einheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet sein:
{/slider}
{slider=Kostenfreie Abgabe an den Wertstoffhöfen Buchen und Mosbach}
In den Wertstoffhöfen Buchen (Deponie Sansenhecken) und Mosbach (Betriebsgelände der Fa. INAST, alte Neckartal-Kaserne) werden Elektrogeräte aus Privathaushalten kostenfrei angenommen.
KEINE Annahme von Elektro-Altgeräten im Wertstoffhof Hardheim!
{/slider}