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+++ Wegen des Maifeiertages ist der Komposte-Verkauf im Biomassezentrum bereits am Mittwoch, 30.04., von 14-17 Uhr! Anfahrt über Grüngutplatz (L 519, Abfahrt ZEUS) +++

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Fragen und Antworten

Der Ausstieg aus der Kernenergie im Rahmen der Energiewende ist ein gesamtgesellschaftlicher Konsens und der damit verbundene Rückbau von Anlagen somit eine gemeinschaftliche Aufgabe.

Das Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) ist bereits seit 2005 stillgelegt und wird rückgebaut. Dieser Rückbau soll bis ca. 2025 abgeschlossen sein.

Bezüglich des Einbaus von Rückbaumaterial in Deponien gibt es zahlreiche Fragen. Die AWN will die Bevölkerung qualifiziert informieren. In der nachfolgenden „FAQ-Liste“ sind die am häufigsten gestellten Fragen aufgeführt und beantwortet. Die Liste wurde 2014 in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Fachmann, Herrn Christian Küppers, verfasst. Er hat sich mit dem Thema Strahlenschutz und Freigabe über mehr als drei Jahrzehnte am Öko-Institut e. V. Darmstadt befasst, war über viele Jahre Mitglied der Strahlenschutzkommission und ist ein ausgewiesener Fachmann im Bereich Umgang und Entsorgung von radioaktiven Stoffen. Diese Liste wurde 2025 ebenfalls vom Öko-Institut e. V., Dr. Veronika Ustohalova, Nukleartechnik & Anlagensicherheit, Mitglied der Strahlenschutzkommission, die das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berät, aktualisiert:

Für weitere Fragen hat die AWN eine spezielle Mailadresse eingerichtet: Unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kann die Bevölkerung noch offene Fragen an die AWN stellen. 

Bitte geben Sie für Rückfragen Ihren Namen mit Anschrift sowie die Telefon-Nummer an. Diese Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt, die FAQ-Liste wird ohne Namen geführt. Die Beantwortung der Fragen kann einige Tage in Anspruch nehmen – bitte haben Sie dafür Verständnis. Die AWN bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit!

Downloads:

pdfHandlungsanleitung zur Entsorgung von freigemessenen Abfällen auf Deponien in Baden-Württemberg2.06 MB

FAQ-Liste


1. Warum lässt man die KKWs nicht einfach stehen?

Es wäre schlechter für Mensch und Umwelt: Aktuell ist die Technik und das qualifizierte Fachpersonal, das die Anlage kennt, für einen geordneten Rückbau in Deutschland vorhanden. Diese Kompetenz wird in gleichem Maße zurückgehen, wie die technische Nutzung der Kernenergie zurück gehen wird (Energiewende). Man sollte den künftigen Generationen keine KKW-Ruinen hinterlassen. Vorteile für die Umwelt: siehe auch nächster Punkt.

Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen an Klimaschutz und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.

Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Deutliche Verbesserungen gibt es sogar bei Abholservices wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall. Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 € durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 € statt bisher 212,92 €.

Für alle Anlieferungen aus Privathaushalten ist der aktuelle Gebührenbescheid oder eine Kopie davon mitzuführen. Der Jahresgebührenbescheid ist für die Kleinanlieferungen bis Ende Januar des Folgejahres gültig.

Das KWiN-Kreislaufwirtschaftkonzept 2024 enthält etliche Verbesserungen für die Haushalte:

Restmülltonne

Gebühren leicht rückgängig

Mit der Umstellung auf 3-wöchige Abfuhr im Jahr 2023 konnten bereits rund 30% der Restmüllfahrten (Personal, LKW, ca. 40.000 Liter Kraftstoff, CO2-Emission) eingespart werden. Die Sammeltouren konnten noch weiter optimiert werden, was zum Jahreswechsel auf 2024 zu geänderten Abfuhrtagen in einigen Orten geführt hat. Diese und weitere Anpassungen haben eine leichten Gebühren-Rückgang für das Jahr 2024 zur Folge – zu den Abfallgebühren für 2024.

Die Haushalte haben weiterhin einen Anreiz, Restmüll einzusparen und insbesondere Bioabfall über die Bioenergietonne - diese ist für jeden Haushalt empfehlenswert – zu entsorgen. Im bundesweiten Schnitt sind noch rund 40% Bioabfall in der Restmülltonne. Bei erhöhtem Bedarf könnte eine größere Restmülltonne bestellt bzw. bei zeitweise höherem Bedarf ein Restmüllsack (50 Liter für 4,15 €) bei den Rathäusern erworben werden.

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Die kostenlose KWiN-App für den Neckar-Odenwald-Kreis erinnert zuverlässig an alle Abfuhr- und Sammeltermine. Einfach beim ersten Start die Adresse auswählen, gewünschte Abfallarten angeben und persönliche Einstellungen für die Abfuhr-Erinnerung auswählen.

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