Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Gleichzeitig muss den gesteigerten gesetzlichen Anforderungen mit erhöhten Verwertungsquoten und Verstärkung der Getrenntsammlungen Rechnung getragen werden.
Die Abfallwirtschaft steht deutschlandweit unter einem hohen Kostendruck. Gestiegene Anforderungen, aktuell eine höhere Inflation verbunden mit gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreisen und eine mögliche CO2-Bepreisung der energetischen Müllverwertung. In diesem Spannungsfeld bleibt die Wahl zwischen Gebührenerhöhung oder angepassten Entsorgungsleistungen. Nach intensiver Diskussion und Abwägung aller Aspekte hat sich der Kreistag im Neckar-Odenwald-Kreis für zweiteres entschieden. Gleichwohl muss eine ausreichende und umweltfreundliche Abfallentsorgung für die Bevölkerung erhalten bleiben.
Das neue Konzept sieht ab 2023 folgende Veränderungen vor:
1. Restmülltonne: Von zwei- auf drei-wöchentliche Abfuhr
(Rhythmus Bioenergietonne, Gelbe Verpackungstonne und Blaue Papiertonne bleiben wie gehabt)
Dadurch können rund 30% der Restmüllfahrten (Personal, LKW, ca. 40.000 Liter Kraftstoff, CO2-Emission) eingespart werden. Die Haushalte erhalten dadurch einen weiteren Anreiz, Restmüll einzusparen und insbesondere Bioabfall in der Bioenergietonne, diese ist für jeden Haushalt empfehlenswert, zu entsorgen. Im bundesweiten Schnitt sind noch rund 40% Bioabfall in der Restmülltonne. Bei erhöhtem Bedarf könnte eine größere Restmülltonne (gegen Zuzahlung) bestellt bzw. bei temporärem höherem Bedarf ein Restmüllsack (50 Liter für 4,15 € / bisher 7,00 €) erworben werden.
2. Bioenergietonne BET – empfehlenswert für jeden Haushalt
60 Liter ist in der Grundgebühr enthalten, größere Volumen gegen Mehrpreis
Die BET-60 Liter ist in der Grundgebühr enthalten und sollte nach Möglichkeit von allen Haushalten zur Erfassung des Bioabfalls eingesetzt werden. Eine größere BET kann gegen Zuzahlung beantragt werden (120 Liter: 21,06 €; 240 Liter: 63,18 € pro Jahr).
Müllgemeinschaften haben Anspruch auf jeweils 60 Liter BET-Volumen pro Haushalt = Grundgebührenzahler. Hier könnten auch mehrere BET (die Anzahl der BET darf die Anzahl der Haushalte nicht übersteigen) bestellt werden. Gegen Zuzahlung (pro 60 Liter Volumen 21,06 € pro Jahr) sind auch größere Volumen möglich.
3. Grüngutsystem
Herbst-Straßensammlung entfällt, Sommerbringaktion 14tägig statt wöchentlich
Der NOK hat mit über 30 Grüngutplätzen und den verschiedenen Sammelaktionen ein sehr aufwändiges und somit teures Grüngutsystem. Die überwiegende Menge wird direkt an den Grüngutplätzen angeliefert, was auch praktische Vorteile in Bezug auf die Sortierung und Weiterverarbeitung hat. Die Straßensammlungen werden zusehends weniger genutzt. Deshalb entfällt die Herbststraßensammlung, die Sommerbringaktionen erfolgen ab 2023 14tägig statt wöchentlich. Die Tage sind im Abfallkalender hinterlegt.
Abrufsystem möglich: Einmal im Jahr kann gegen Zusatzkosten (10,00 €/cbm, bis 3 cbm) Grünabfall nach vorheriger Anmeldung (siehe Sperrmüll) im Zusammenhang mit der normalen Leerung der Bioenergietonne (als Beistand, gebündelt, keine Gefäße) beim Haushalt abgeholt werden.
4. Sperrmüllsammlung
Keine kostenlose Sperrmüllmarken mehr
Bisher konnte entweder im Holsystem oder per Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen Mosbach und Buchen bei einer 60-Liter-Restmülltonne bis 2 cbm Sperrmüll pro Jahr ohne Kosten entsorgt werden. Die Erstellung und vor allem Verwaltung der Sperrmüllmarken ist aufwändig und teuer. Zudem wurde immer wieder festgestellt, dass die Marken missbräuchlich genutzt wurden. Eine einfache und faire Lösung hier ist die leistungsorientierte Abrechnung: Die Anlieferung von Sperrmüll an den Wertstoffhöfen in Buchen und Mosbach kostet lediglich 13,00 €/cbm. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Abholung ab Grundstück: Über die Homepage, der KWiN-Abfallapp oder telefonisch kann ein Abholauftrag (13,00 €/cbm zzgl. Anfahrtspauschale von 10 €) ausgelöst werden. Max. 3 cbm pro Haushalt und Jahr sind möglich.
5. Altholz
Straßensammlung und Direktanlieferung – keine Straßensammlung mehr
Bisher konnte das Altholz bei der jährlichen Straßensammlung und per Direktanlieferung (bis 3 cbm pro Jahr) entsorgt werden. Die Straßensammlung entfällt, da diese immer weniger in Anspruch genommen bzw. auch immer wieder missbräuchlich genutzt wurde. Hier kommt eine ähnliche Lösung wie beim Sperrmüll: Über die Homepage, der KWiN-Abfallapp oder telefonisch kann ein Abholauftrag zum Preis von 10,00 € Anfahrtspauschale (sonst keine zusätzlichen Kosten) ausgelöst werden. Max. 3 cbm pro Haushalt und Jahr sind möglich.
Hier ergibt sich ein großer Komfortgewinn für die Haushalte, da oftmals Sperrmüll und Altholz gemeinsam entsorgt werden sollen – dies ist nun gegen die entsprechende Berechnung (2 x Anfahrtspauschale von 10,00 €) möglich, die Abholungen erfolgen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen (übliche Tage Donnerstag Sperrmüll, Freitag Altholz).
6. Altmetall
Keine Straßensammlung mehr
Altmetall wurde bisher im Holsystem (2x pro Jahr) oder durch Vereine (Straßen oder Containersammlung) gesammelt. Ab 2023 gibt es keine Straßensammlung mehr, sondern Abrufsystem wie beim Sperrmüll (1 x pro Jahr bis 3 cbm) oder Anlieferung bei den Wertstoffhöfen. Altmetallsammlungen bleiben weiterhin kostenfrei, hier fällt auch keine Anfahrtspauschale an. Vereine können weiterhin Containersammlungen durchführen.
Hier ergibt sich ein Komfortgewinn für die Haushalte, die längste Wartezeit ist nun lediglich 3 Monate (da 4 Sammeldurchgänge pro Jahr).
7. Elektro-Großgeräte
Auch hier Abrufsystem wie beim Sperrmüll. Anfahrts- und Handlingpauschale 25,00 € pro Gerät (max. 3 Geräte/Jahr, max. 1 Anfahrt).
8. Allgemeiner Hinweis
Die anfallenden Kosten für die beschriebenen Dienstleistungen werden mit dem Gebührenbescheid im Folgejahr in Rechnung gestellt.
9. Gültigkeit der Sperrmüllmarken und Berechtigungsnachweise
Sperrmüllmarke und Berechtigungsnachweise für 2022 gelten BEI ANLIEFERUNG noch bis Dienstag, 31.01.2023!
Übersicht
Abfallart | bis 2022 | ab 2023 | Informationen |
Restmüll | 2-wöchentlich | 3-wöchentlich | Bioabfall in die Bioenergietonne / bei erhöhtem Bedarf größere Restmülltonne oder Restmüllsack |
Bioenergietonne BET | 2-wöchentlich bleibt | Größere Volumen gegen Mehrpreis / Beistellmöglichkeit von Grüngut | Pro Haushalt/Gebührenzahler stehen 60 Liter Volumen ohne Mehrpreis zur Verfügung. Mehrvolumen kann dazubestellt werden (pro 60 Liter 21,06 €/Jahr).Details siehe Aufstellung |
Grüngutsystem | Grüngutplätze, Sommerbringaktion und Herbstsammlung | Sommerbringaktion noch 14-tägig statt wöchentlich / Herbstsammlung entfällt | Beistellmöglichkeit von Grüngut bei BET-Abfuhr (gegen Gebühr, 10 €/cbm, gebündelt bis 3 cbm, 1 x pro Jahr) |
Sperrmüll-sammlung | Holsystem oder Direktanlieferung an Wertstoffhöfe, bis 2 cbm/Jahr kostenlos (bei einer Restmülltonne 60 Liter) über Sperrmüllmarke | Wegfall der kostenlosen Anlieferung / Leistungsorientierte Abrechnung / Abholauftrag, auch in Kombination mit Altholz möglich | Anlieferung an den Wertstoffhöfen für 13 €/cbm ODER Abholauftrag ab Grundstück für zusätzlich 10 € Anfahrtspauschale / bei Sperrmüll und Altholz 20 € Anfahrtspauschale / 1 x pro Jahr und bis 3 cbm pro Abfallart |
Altholz | Jährliche Straßensammlung und Direktanlieferung, jeweils bis 3 cbm/Jahr | Keine Straßensammlung mehr / kostenfreie Anlieferung / Abholauftrag, auch in Kombination mit Sperrmüll möglich | Anlieferung an den Wertstoffhöfen kostenfrei ODER Abholauftrag ab Grundstück für 10 € Anfahrtspauschale / bei Sperrmüll und Altholz 20 € Anfahrtspauschale / 1 x pro Jahr und bis 3 cbm pro Abfallart |
Altmetall | Holsystem (2x pro Jahr) oder durch Vereine | Keine Straßensammlung mehr / kostenfreie Anlieferung oder Abholauftrag / Vereine weiterhin Containersammlungen | Abrufsystem wie beim Sperrmüll (ohne Berechnung, keine Anfahrtspauschale, 1 x pro Jahr bis 3 cbm) oder Anlieferung an den Wertstoffhöfen |
Elektro Großgeräte | Abholung durch DIGENO, pro Gerät 15 € Anfahrtspauschale | Abrufsystem wie beim Sperrmüll gegen Gebühr | Anfahrts- und Handlingpauschale 25 € pro Gerät (max. 3 Geräte und eine Anfahrt pro Jahr) |
Allgemeine Hinweise: | Sperrmüllmarken und Berechtigungsnachweise für 2022 gelten noch bis Dienstag, 31.01.2023! | Die anfallenden Kosten für die beschriebenen Dienstleistungen werden mit dem Gebührenbescheid im Folgejahr in Rechnung gestellt |