Bereits ab 2019 sind die Abfallbehälter in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter im Zuständigkeitsbereich der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN).
Gewerbliche Kunden (gemäß Gewerbeabfallverordnung) mit diesen Abfallbehältern erhalten keinen Gebührenbescheid von der KWiN, sondern eine Rechnung von der AWN mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
In dem Jahrespreis für gewerbliche Abfallbehälter mit 60, 80, 120 und 240 Liter sind folgende Leistungen enthalten:
- Behältergestellung
jeweils zum Beginn des Kalendermonats bei Bestellung und Vertragsabschluss bis zum 20. des Vormonats - 14-tägige Entleerung des Behälters
- Transport der Abfälle zum Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S.)
- Umschlag der Abfälle am Z.E.U.S. und Entsorgung der Abfälle in einer externen Verwertungsanlage
- Sammlung und Verwertung von Papier/Pappe (Mengengrenzen), Altholz (Mengengrenzen), Altmetallen, Schadstoffen (wenn mit Haushaltsschadstoffen vergleichbar), Grüngut (Mengengrenzen), Elektro-Altgeräten (b2b-Geräte)
- Direktanlieferung von Sperrmüll bei
60 l Abfallgefäß: eine Anlieferung pro Jahr bis 2 cbm Sperrmüll
80 l Abfallgefäß: eine Anlieferung pro Jahr bis 2 cbm Sperrmüll
120 l Abfallgefäß: 2 Anlieferungen pro Jahr bis jeweils 2 cbm Sperrmüll
240 l Abfallgefäß: 4 Anlieferungen pro Jahr bis jeweils 2 cbm Sperrmüll
Neu ist: Berechtigungsnachweis mit Sperrmüllmarke wird bei den gewerblichen Kunden mit 2-Rad-Behältern eingeführt
Mit der Rechnung ist Ende März 2020 ein gewerblicher Berechtigungsnachweis mit Sperrmüllmarke(n) verschickt worden. Der Berechtigungsnachweis ist bei allen gewerblichen Anlieferungen mitzuführen und vorzuzeigen. Es sind Direktanlieferungen von Papier/Pappe, Altholz und Altmetallen am Z.E.U.S. oder auf dem Wertstoffhof Mosbach und Hardheim möglich.
Im Leistungsumfang sind Sperrmüll auf Abruf und Bioenergietonnen nicht enthalten.