Hier haben Sie die Möglichkeit eine kostenpflichtige Bioenergietonne für ihr Unternehmen zu bestellen.
Die gewerbliche BET ist für Gewerbebetriebe, nicht aber für Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelhandel und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung. Auch die Entsorgung von Marktabfällen ist nicht gestattet.
Hinweis: Die Entsorgung von gewerblichen, tierischen Speiseresten in der BET, sog. K3-Abfälle, ist veterinärrechtlich nicht zulässig und kann von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld geahndet werden.