Auch kleinere Verkaufsstellen für Speisen und Getränke "to go" sind ab dem Jahr 2023 verpflichtet, zumindest von Kunden mitgebrachte, eigene Mehrwegbecher oder sonstige Mehrweg-Behältnisse zu befüllen.
Informationen für Betriebe enthält eine Information des Lebensmittelverbands Deutschland.