Abfallvermeidung

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Abfälle & Wertstoffe

– oberste Priorität: Vermeidung!

Auf dieser Seite haben wir Ihnen ausführliche Informationen zu den häufigsten Abfallarten und ihren Verwertungswegen zusammengestellt. Wenn Sie schnell wissen wollen, wie Sie Ihren Abfall entsorgen wollen, nutzen Sie unser Abfall-ABC.

Abfälle vermeiden bevor sie entstehen!

Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht! Daher gibt’s hier Infos, Tipps und Adressen rund um Kauf, Nutzung, Reparatur, Wiederverwendung und Weitergabe – alles was Abfallvermeidung ausmacht. Nutzen Sie auch unser Vermeidungs-ABC.

Essen ohne Reste

  • Der gute alte Einkaufszettel erspart Spontan- und Fehl-Einkäufe – auch online über verschiedene Apps.
  • Unverpackt und unportioniert einkaufen an Frische-Theken, auf Wochenmärkten und in Unverpackt-Läden – spart Abfälle aufgrund von Über-Mengen
  • Brot, Brötchen und Hefegebäck vom Vor-Tag auf dem Brötchen-Grill auftoasten – schmeckt wie frisch von heute, muss aber bald gegessen werden, sonst wird es hart!
  • Reste einfrieren
  • Weiter verarbeiten – hier gibt’s Reste-Rezepte

Nachfüllpacks kaufen

Nachfüllpacks können mehr als 50 % Packmittel gegenüber den originalen Spenderflaschen einsparen.
Aktuell geht das vorwiegend für Flüssigseifen und Shampoos.

Erleichterung für kleine Unternehmen

§ 34 VerpackG: Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten

 (1) Letztvertreiber nach § 33 Absatz 1 Satz 1 mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet, können die Pflicht nach § 33 Absatz 1 Satz 1 auch erfüllen, indem sie dem Endverbraucher anbieten, die Waren in von diesem zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen; im Fall einer Lieferung von Waren gelten als Verkaufsfläche zusätzlich alle Lager- und Versandflächen. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und von nicht mehr als 30Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. § 33 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Beim Vertrieb durch Verkaufsautomaten können Letztvertreiber die Pflicht nach § 33 Absatz 1 Satz 1auch erfüllen, indem sie dem Endverbraucher anbieten, die Waren in von diesem zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen. § 33 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

(3) Letztvertreiber, welche die Erleichterung nach Absatz 1 oder 2 in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Endverbraucher in der Verkaufsstelle durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder auf das Angebot, die Waren in vom Endverbraucher zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen, hinzuweisen. Im Falle einer Lieferung von Waren ist dieser Hinweis in den jeweils verwendeten Darstellungsmedien entsprechend zu geben.

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf (Stand 21.09.2021)

Gesetztestexte aller Art sind einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de, einer Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Bundesamt für Justiz.

Eigene Mehrwegdosen

Auch kleinere Verkaufsstellen für Speisen und Getränke "to go" sind ab dem Jahr 2023 verpflichtet, zumindest von Kunden mitgebrachte, eigene Mehrwegbecher oder sonstige Mehrweg-Behältnisse zu befüllen.

Informationen für Betriebe enthält eine Information des Lebensmittelverbands Deutschland.

Unverpackt kaufen

Auf Wochenmärkten, in Hofläden und in Frischetheken kann bestimmtes Obst und Gemüse in eigene Taschen oder Verpackungs-Netze eingepackt werden, vorzugsweise solche Sorten, die vor Verarbeitung geschält werden müssen.

  • Geeignete Gemüsesorten sind z.B. Kohlrabi, Gurken, Zucchini und Auberginen, Kohlköpfe und Blumenkohl, Rettiche, Kürbisse und Knollensellerie.
  • Geeignete Obstsorten sind z.B. Ananas, Äpfel und Birnen (bedingt), Avocados, Bananen, Granatäpfel, Kiwis, Mangos, Melonen und Zitrusfrüchte.
  • Brötchen können in eigenen Stoffbeuteln gekauft werden, die ausschließlich für Brot und Brötchen genutzt werden.

Pfandgläser

hier wird man im Internet (oder im Urlaub und auf Ausflügen…) fündig unter dem Suchbegriff "Pfandglas" und dem Produkt-Namen, z.B. für Nuss-Cremes und Marmeladen.

Honig aus lokaler Imkerei wird i.d.R. in Pfandgläsern verkauft, diese sollten leer auch an die Imker zurückgegeben werden.

Regionale Mehrwegsysteme

…erkenntlich am Mehrweg-Zeichen am besten auf Glasflaschen

Glasflaschen können bis zu 50 Mal wieder befüllt werden, und dann wieder zu neuen Flaschen oder Gläsern eingeschmolzen werden.
Sie sind aus ökologischer Sicht vor allem dann im Vorteil, wenn sie innerhalb einer Region von etwa 150 km gekauft werden.

Mehrwegflaschen und -becher

Aus Sicht der Lebensmittel-Echtheit sind Flaschen aus Edelstahl und Glas (evtl. mit Polster-Überzug) zu empfehlen. Sie sind völlig geschmacksneutral, und es können keine Zusatzstoffe durch saure Getränke herausgelöst werden.

Faktenlage

...zur Produktion von Kleidung und Schuhen

Die Produktion v.a. von konventioneller Baumwolle (also NICHT in Bio-Qualität) frisst schier unglaubliche Mengen an Trinkwasser und verursacht gleichzeitig schwerste, langfristige Boden-Verunreinigungen durch den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.
Den Preis für unsere häufig billige Kleidung zahlen die Menschen überwiegend in Südost-Asien, wo der Großteil des Anbaus von Faserpflanzen und der Produktion stattfinden.
Die Arbeitsbedingungen sind von Billiglöhnen, Arbeits-Schichten deutlich über 10 Stunden am Tag, Kinderarbeit und äußerst mangelhaftem Arbeits-Schutz gekennzeichnet.
Unter dem Eindruck der Brandkatastrophen in Indien und Bangladesh wurden erste rechtliche Schritte zur Nachvollziehbarkeit von Textilproduktion und den nachgelagerten Lieferketten unternommen.
Deren Wirkungen wurden aber in den Herstellungsändern durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vielfach komplett ausgehebelt.

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