Neue gesetzliche Regelungen zur Verringerung des Verpackungs-Müllbergs sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch darauf, dass ihr Essen to go oder der Coffee to go auch in Mehrweggeschirr angeboten wird.
Damit wird Europäisches Umweltrecht in Deutschland umgesetzt. Das Angebot an Speisen und Getränken darf in den Mehrweg-Verpackungen nicht teurer sein, als in den Einweg-Verpackungen. Diese dürfen von den Anbietern aber weiterhin verwendet werden.