Erörterungstermin des RP Karlsruhe

Erörterungstermin des RP Karlsruhe

Erörterungstermin des Regierungspräsidiums Karlsruhe am 14.11.2023 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben der Deponieerhöhung Sansenhecken in Buchen im Hugo-Geisert-Saal in Buchen

mh. Buchen. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) plant eine Erweiterung der Deponie Sansenhecken in Buchen. Durch eine „Änderung des Höhenprofils“, also eine Erhöhung, soll eine Entsorgungssicherheit für weitere 35 Jahre erreicht werden. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens findet auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Betroffene Bürger hatten die Möglichkeit, Einwände einzureichen. Diese wurden bei einem Erörterungstermin Mitte November im Hugo-Geisert-Saal in Buchen unter Federführung des Regierungspräsidiums Karlsruhe angehört, diskutiert und bewertet.

Neben den Vertretern des Regierungspräsidiums als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde waren die AWN als Vorhabenträger, Behördenvertreter als Träger öffentlicher Belange sowie die jeweiligen Fachgutachter sowie sechs Anwohnerinnen und Anwohner des Kaltenbergs anwesend. Der Verhandlungsleiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe erläuterte das Verfahren. „Heute fällt keine Entscheidung“, man werde jedoch die gewonnenen Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung mit einfließen lassen. 

Der Geschäftsführer der AWN stellte die Planungen vor: Bei Inbetriebnahme 1983 war man von einer Laufzeit von „nur“ 20 Jahren ausgegangen. Da sich jedoch die Mengen aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben deutlich reduziert hätten, habe sich auch die Laufzeit deutlich verlängert. Gleichwohl müsse man nun für eine langfristige Entsorgungssicherheit für weiteres Volumen sorgen. Durch eine Erhöhung würde keine weitere Fläche verbraucht, aufgrund von neuen Vorgaben hätte das Profil ohnehin steiler gestaltet werden müssen, die Standortalternativenprüfung hätte keine alternativen Standorte im NOK ergeben. Weitere Info: Deponie 2050.

Nach den Stellungnahmen der Behörden als Träger öffentlicher Belange wurde ausführlich auf die Einwände der Einwender eingegangen. Hauptthemen waren die genehmigten Abfallschlüssel, die Lärm- und Staubbelastung, die Deponiehöhe und der landschaftspflegerische Begleitplan. Die Einwender fragten, ob weitere Abfallschlüssel „einfach so“ und ohne Nachfrage in der Bevölkerung erweitert werden dürften. Der Verhandlungsleiter des Regierungspräsidiums erläuterte, dass die Genehmigungsbehörde zuerst prüfe, ob die Deponie für die neu beantragten Abfallschlüssel geeignet sei. Wenn ja, würden diese ohne Öffentlichkeitsbeteiligung geändert. Die AWN verwies darauf, dass für jeden Abfall die gleichen strengen Grenzwerte für die Ablagerung gelten, man wolle sich auch keine „Problemstoffe“ auf das Gelände holen. Das Ingenieurbüro Roth (Karlsruhe) fügte hinzu, dass generell die Grenzwerte für Emissionen, Staub und Grundwasserschutz eingehalten werden müssten, der Abfallschlüssel sei dabei nicht entscheidend. Zur Lärmbelastung lieferte das Ingenieurbüro für Umweltakustik (Heine + Jud), umfangreiche Untersuchungsergebnisse, das „Spitzenpegelkriterium“ werde eingehalten. Bezüglich der Staubbelastung erklärte das Ingenieurbüro iMA Richter & Röckle, dass der Immissionsbeitrag die Irrelevanzschwelle von drei Prozent bezogen auf die bestehenden Grenzwerte unterschreite und das Vorhaben unter diesem Aspekt daher genehmigungsfähig sei, die mutmaßliche neue Deponiehöhe sei berücksichtigt worden. Kämen in Zukunft schärfere Vorgaben, müssten diese selbstverständlich vom Betreiber eingehalten werden. Eine permanente Kontrolle der Emissionen sei, so das RP, nicht notwendig, da wir hier „unter der Irrelevanzschwelle“ seien. Ein Einwender verwies darauf, dass nach Schneefällen der Schnee innerhalb weniger Tage „braun ist“. „Wir haben dieses jetzige Verfahren zu betrachten, hier sind wir unter drei Prozent“, so der Verhandlungsleiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Wie oft würden Anlagen überprüft? Man sei ca. einmal pro Jahr vor Ort – bei Nachfragen oder Problemen würde natürlich sofort reagiert werden. Die Sachverständigen wiesen darauf hin, dass die Berechnungen „sehr konservativ und somit sicher“ angesetzt wären und auf einem Zustand „ohne Gehölz-Schutzstreifen“ basieren würden. In diesem Zusammenhang würde eine „vorgeschlagene“ massive Schutzwand keinen Erfolg bringen.

Bezüglich der Deponiehöhe verwies die AWN darauf, dass entsprechend den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes auch die im Deponiebau eingesetzten Ressourcen möglichst effizient und lange genutzt werden sollten. Die entstehende Sonnenabschattung sei nach dem Gutachten von der Lohmeyer GmbH zwar wahrnehmbar, aber nicht relevant. Die AWN betonte nochmals, dass man das angrenzende nordöstliche Grundstück für die Errichtung eines geeigneten Sichtschutzes erwerben wolle, ansonsten müsse man einen Bereich auf dem Deponiegelände dafür vorsehen. Am Ende bedankte sich der Verhandlungsleiter des Regierungspräsidiums für die sachliche Diskussion und erwähnte in diesem Zusammenhang ausdrücklich die sachorientierten Beiträge der Einwender.

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