News

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Informationen zum Thema Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
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Die Biotonne richtig nutzen

Immer mehr Haushalte bestellen die Bioenergietonne (BET) der KWiN. Dadurch gelingt es, wertvolle Bioabfälle für die Energie- und Komposterzeugung nutzbar zu machen.

Anders als bei einem Gartenkompost dürfen in die BET so gut wie alle Küchenabfälle gegeben werden.

KWiN-Wertstoffhöfe: Gültigkeit der Sperrmüllmarken von 2022

Die grünen Sperrmüllmarken und der grüne Berechtigungsnachweis des Jahres 2022 gelten bis einschließlich Dienstag, 31.01.2023.

Die Frist für Abholungen von Sperrmüll mit der Sperrmüllkarte ist, wie kommuniziert, am 31.12.2022 abgelaufen. Neue Abholaufträge (kostenpflichtig) können auf unserer Homepage unter diesem Link, der KWiN Abfall-App oder auch telefonisch angemeldet werden. Fragen beantwortet die KWiN unter 06281 906-0.

Restmüll-Januar in Osterburken, Eberstadt, Götzingen, Rittersbach, Heidersbach und Großeicholzheim

Im Rahmen von Änderungen im Kreislaufwirtschaftskonzept der KWiN werden die Restmülltonnen ab 2023 nicht mehr zwei-, sondern dreiwöchentlich abgefahren. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Durch die Rhythmusumstellung ergibt sich in wenigen Gemeinden eine einmalige Zeitspanne von über drei Wochen. Dies betrifft die Gesamtgemeinde Osterburken, Eberstadt und Götzingen (Abfuhr am 18.01.) sowie Heidersbach, Rittersbach und Großeicholzheim (Abfuhr am 19.01.). Vor diesem Hintergrund wird in diesen Gemeinden/Ortsteilen bei der ersten Leerung der Restmülltonnen „großzügig“ abgefahren. Dies bedeutet, dass dann dort der Deckel aufstehen kann und es wird ebenso auch Beistand in Säcken mitgenommen (nur Restmüll, kein Sperrmüll oder Altholz, bis zum Volumen der vorhandenen Restmülltonne). Für Fragen steht die KWiN unter 06281 906-0 zur Verfügung. 

Mehrweggeschirr

Essen und Trinken to go: Mehr Mehrweg!

Neue gesetzliche Regelungen zur Verringerung des Verpackungs-Müllbergs sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch darauf, dass ihr Essen to go oder der Coffee to go auch in Mehrweggeschirr angeboten wird.

Damit wird Europäisches Umweltrecht in Deutschland umgesetzt. Das Angebot an Speisen und Getränken darf in den Mehrweg-Verpackungen nicht teurer sein, als in den Einweg-Verpackungen. Diese dürfen von den Anbietern aber weiterhin verwendet werden.

Kreativ schenken ohne viel Abfall

Wo manche zu Weihnachten konsequent auf das Schenken verzichten, möchten andere vielleicht erst recht ein gemütliches Weihnachten mit besonders vielen Geschenken. Seit den Corona-Lockdowns ist besonders viel über Bestelldienste gekauft worden.

Der übliche Berg an Geschenkverpackungen neben dem Weihnachtsbaum wuchs weiter durch die vielen Versandverpackungen. Wer den weihnachtlichen Verpackungsberg flach halten möchte, überlegt am besten jetzt schon, was, wo - und ob überhaupt etwas gekauft werden soll.

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