News

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Informationen zum Thema Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis.
Mit einem Klick auf den jeweiligen "Weiterlesen..."-Button kommen Sie zum vollständigen Text.

Neue Anlieferbedingungen für die Erdaushubdeponien im Kreis

Für die Anlieferung von Bodenaushub auf den Erddeponien im Kreis gelten künftig deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen.

So müssen die Anlieferer jetzt unter anderem dokumentieren, wo das Material herkommt und ob es an anderer Stelle verwertet – also wiederverwendet – werden kann. Nur unbelasteter Erdaushub, der nirgends verwertet werden kann, darf noch auf den Erddeponien im Kreis eingebaut werden.

Wilde Müllablagerungen sind eine große Gefahr für die Umwelt, Menschen und Tie-re. In Elztal laufen nun diesbezügliche Ermittlungen, die Gemeinde hat Anzeige er-stattet. Verschiedene Tatorte besichtigten dieser Tage (von links) Bürgermeister Marco Eckl, EPHM-Z Achim Amend vom zuständigen Polizeiposten Schefflenz, Bauhofleiter Markus Fütterer und KWiN-Vorstand Sebastian Damm. Foto: Martin Hahn

Umweltstraftat vermutet

Elztal. Nach mehreren illegalen Abfallablagerungen auf dem Gemeindegebiet von Elztal laufen die Ermittlungen nach den Tätern auf Hochtouren. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um größere Mengen an Bauschutt handelt, rief jetzt auch die Polizei auf den Plan.

„Für die Entsorgung dieser Mengen müssen wir extra einen Bagger organisieren“, ärgert sich Bürgermeister Marco Eckl, der jetzt im Namen der Gemeinde auch Anzeige erstattet hat. Der Aufwand für die Entsorgung sei diesmal enorm hoch. Die illegalen Ablagerungen waren Mitarbeitern des Bauhofs bei Kontrollfahrten aufgefallen. Daraufhin wurde die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald-Kreis (KWIN) verständigt. Hier weiß man, dass wilde Müllablagerungen leider ein permanentes Problem sind. „Müll in die Landschaft kippen ist eine riesengroße Sauerei“, unterstreicht KWIN-Vorstand Sebastian Damm.

Asche, Holzkohle und Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze

Asche, Holzkohle und Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze

Obrigheim/Hornbach. Auf dem Grüngutplatz beim Kirstetter Hof in Obrigheim wurde dieser Tage illegal der Inhalt einer Bionergietonne (BET) entsorgt.

Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze, da sich die Verarbeitungswege deutlich unterscheiden. Auch aus seuchenhygienischen Gründen ist eine solche Ablagerung unzulässig. Die KWIN weist darauf hin, dass es sich hierbei mindestens um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Jede illegale Anlieferung wird konsequent verfolgt. Im Einzelfall können illegale Anlieferungen sogar eine Straftat darstellen.

Ebenfalls dieser Tage ist es am Grüngutplatz in Hornbach zu einem Entstehungsbrand, vermutlich aufgrund von heißer Asche, gekommen. Dieser konnte glücklicherweise frühzeitig erkannt und gelöscht werden. Grillkohle und Asche darf generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden. Diese und verbranntes holziges Material muss abgekühlt im Restmüll entsorgt werden. Die KWIN bittet um Hinweise unter Telefon 06281 906-0.

Die Biotonne richtig nutzen

Immer mehr Haushalte bestellen die Bioenergietonne (BET) der KWiN. Dadurch gelingt es, wertvolle Bioabfälle für die Energie- und Komposterzeugung nutzbar zu machen.

Anders als bei einem Gartenkompost dürfen in die BET so gut wie alle Küchenabfälle gegeben werden.

KWiN-Wertstoffhöfe: Gültigkeit der Sperrmüllmarken von 2022

Die grünen Sperrmüllmarken und der grüne Berechtigungsnachweis des Jahres 2022 gelten bis einschließlich Dienstag, 31.01.2023.

Die Frist für Abholungen von Sperrmüll mit der Sperrmüllkarte ist, wie kommuniziert, am 31.12.2022 abgelaufen. Neue Abholaufträge (kostenpflichtig) können auf unserer Homepage unter diesem Link, der KWiN Abfall-App oder auch telefonisch angemeldet werden. Fragen beantwortet die KWiN unter 06281 906-0.

Restmüll-Januar in Osterburken, Eberstadt, Götzingen, Rittersbach, Heidersbach und Großeicholzheim

Im Rahmen von Änderungen im Kreislaufwirtschaftskonzept der KWiN werden die Restmülltonnen ab 2023 nicht mehr zwei-, sondern dreiwöchentlich abgefahren. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Durch die Rhythmusumstellung ergibt sich in wenigen Gemeinden eine einmalige Zeitspanne von über drei Wochen. Dies betrifft die Gesamtgemeinde Osterburken, Eberstadt und Götzingen (Abfuhr am 18.01.) sowie Heidersbach, Rittersbach und Großeicholzheim (Abfuhr am 19.01.). Vor diesem Hintergrund wird in diesen Gemeinden/Ortsteilen bei der ersten Leerung der Restmülltonnen „großzügig“ abgefahren. Dies bedeutet, dass dann dort der Deckel aufstehen kann und es wird ebenso auch Beistand in Säcken mitgenommen (nur Restmüll, kein Sperrmüll oder Altholz, bis zum Volumen der vorhandenen Restmülltonne). Für Fragen steht die KWiN unter 06281 906-0 zur Verfügung. 

Mehrweggeschirr

Essen und Trinken to go: Mehr Mehrweg!

Neue gesetzliche Regelungen zur Verringerung des Verpackungs-Müllbergs sind mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten. Ab sofort haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch darauf, dass ihr Essen to go oder der Coffee to go auch in Mehrweggeschirr angeboten wird.

Damit wird Europäisches Umweltrecht in Deutschland umgesetzt. Das Angebot an Speisen und Getränken darf in den Mehrweg-Verpackungen nicht teurer sein, als in den Einweg-Verpackungen. Diese dürfen von den Anbietern aber weiterhin verwendet werden.

Kreativ schenken ohne viel Abfall

Wo manche zu Weihnachten konsequent auf das Schenken verzichten, möchten andere vielleicht erst recht ein gemütliches Weihnachten mit besonders vielen Geschenken. Seit den Corona-Lockdowns ist besonders viel über Bestelldienste gekauft worden.

Der übliche Berg an Geschenkverpackungen neben dem Weihnachtsbaum wuchs weiter durch die vielen Versandverpackungen. Wer den weihnachtlichen Verpackungsberg flach halten möchte, überlegt am besten jetzt schon, was, wo - und ob überhaupt etwas gekauft werden soll.

Logo KWiN Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR

KWiN Kreislaufwirtschaft
Neckar-Odenwald AöR

Sansenhecken 1 | 74722 Buchen

Tel. 06281 906-0
Fax 06281 906-221

E-Mail: info@kwin-online.de

YouTube-Logo

KWiN-App

AppStore-LogoGooglePlay

 


Logo AWN Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH

AWN Abfallwirtschaftsgesellschaft
des Neckar-Odenwald-Kreises mbH

Sansenhecken 1 | 74722 Buchen

Tel. 06281 906-0
Fax 06281 906-221

E-Mail: info@awn-online.de

Entsorgungsfachbetrieb Zertifikat 0442

Logo EAN Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis

ENO - Energie Neckar-Odenwald

Logo Metropolregion Rhein-Neckar Cluster Energie & Umwelt

#wirfuerbio